Neue Produkte im Gesundheitssektor

Auch in Zeiten, in denen andere Wirtschaftssektoren schwächeln, bleiben bei medizinischen Produkten die Innovationskraft und die Umsätze hoch. Das Europäische Patentamt gibt an, dass die Anmeldungen von Schutzrechten im Jahr 2020 um 10,2 Prozent im Vergleich zu Vorjahr gestiegen sind. Bereits 2019 war im Hinblick auf Patente ein Rekordjahr, da mehr als 180.000 Anträge gestellt wurden. Für Kunden und Patienten kann die Vielzahl der neuen Produkte verwirrend sein. Pharmaunternehmen, die Lösungen für Endkunden entwickeln, sollten jede Neuheit daher in einem Erklärvideo darstellen. Dadurch werden Patienten informiert und verstehen, welchen Nutzen das Produkt ihnen bietet. Dieser Beitrag zeigt, wie viele Innovationen es im Gesundheitsbereich gibt und wie sie kontrolliert werden.

Wichtige Zahlen und Branchenvertreter

2020 wurden knapp 8.600 neue Arzneimittel zum Patent angemeldet, womit dieser Bereich auf Platz sechs der zehn anmeldestärksten Gebiete liegt. Die Medizintechnik war mit nahezu 15.000 Anträgen Spitzenreiter der Liste. Eines der größten Unternehmen auf diesem Markt ist Royal Philips, das Gesundheitsprodukte entwickelt, zum Beispiel für die Behandlung von Schlafapnoe. Auch Hörgeräte, Produkte für die Schmerztherapie und für das Asthmamanagement gehören zum Portfolio der Firma, die nach eigenen Angaben 2017 die meisten Patentanmeldungen eingereicht hat.

Ein weiterer bekannter Marktteilnehmer ist Beurer, der neben Blutdruckmessgeräten und Personenwaagen auch TENS-Apparate (Transkutane Elektrische Nervenstimulation) für Endkunden herstellt, mit denen Muskel- und Gelenkverletzungen behandelt werden. Während einfache Produkte keiner umfangreichen Erklärung bedürfen, da sie den meisten Patienten im Laufe ihres Lebens bereits begegnet sind, profitieren sowohl Kunden als auch Unternehmen von erklärenden Videos. Diese sollten Firmen von Profis erstellen lassen, beispielsweise bei https://www.erklaerhelden.de/.

Qualität und Kontrolle

Das Patentamt bearbeitet zwar die Anmeldungen neuartiger Produkte, prüft diese jedoch nicht auf Sicherheit und Konformität mit EU-Vorgaben. Diese sind in der EU-Medizinprodukte-Verordnung festgehalten, die 2017 in Kraft trat und seit Mai 2021 verbindlich ist. Darin sind beispielsweise verschärfte Bestimmungen für die Marktüberwachung festgelegt. Ebenso wurde die Einführung die sogenannten „eindeutigen Produktidentifizierungsnummer“ (UDI) verabschiedet, durch die eine bessere Rückverfolgbarkeit gewährleistet werden soll. Auch eine teilweise öffentliche Datenbank für Medizinprodukte muss in Folge der EU-Verordnung eingerichtet werden.

Diese Produktart wird durch ihre Wirkweise von Medikamenten abgegrenzt, da sie ihren Effekt auf physikalischer statt auf pharmakologischer Ebene entfaltet. Daraus ergibt sich eine große Bandbreite von Produktgruppen, die von der Wundversorgung über Implantate bis zu OP-Material reichen. In Deutschland ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte dafür zuständig, Risiken zu überwachen, die Patienten aus der Nutzung der Geräte und Medikamente entstehen können.